Alles über Aupair
Definition von Aupair:
Ein/e Au pair ist wie ein Familienmitglied auf Zeit, in einem fairen Gleichgewicht von Geben und Nehmen. Ein Au-pair-Aufenthalt dient der Jugendbildung, der Persönlichkeitsentwicklung und der interkulturellen Begegnung und verfolgt ein gesellschaftliches und jugendpolitisches Anliegen. Er ermöglicht der Gastfamilie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das vorrangige Ziel eines Au-pair-Aufenthaltes ist es, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen.
Mindestalter der/des Aupairs:
Die/der Aupair ist bei Visumbeantragung min. 18 Jahre und höchstens 24 Jahre alt.
Dauer des Aupair-Aufenthaltes:
Ein Aupair-Aufenthalt dauert max. 12 Monate.
Zeitlicher Umfang der häuslichen Mithilfe:
Die häusliche Mithilfe umfasst – inkl. Babysitting – max. 6 Stunden pro Tag bei max. 30 Stunden pro Woche. Das Arbeitsfeld umfasst Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit.
Taschengeldbezahlung:
Das monatliche Taschengeld für die/den Aupair beträgt 260 €. Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere „ Arbeitszeit“ erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes. Ein Aupair-Verhältnis ist grundsätzlich kein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis. Die Taschengeldfortzahlung erfolgt im Krankheitsfall bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen.
Freizeit und bezahlter Urlaub:
Gewährung von eineinhalb zusammenhängenden freien Tagen pro Woche, die min. einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen. Die/der Aupair sollte die Möglichkeit haben, ihre/seine Religion ausüben zu können. Die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen. 2 Tage pro Anwesenheitsmonat bezahlter Urlaub (während des Urlaubs gelten Sonntage nicht als Urlaubstage).
Umgangssprache:
Die Umgangssprache in der Gastfamilie ist Deutsch.